Osteopathische Behandlung
Die Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch und einer körperlichen Untersuchung. Die sich daraus ergebende Diagnose bestimmt den Einsatz der gezielten Behandlung bei Menschen jeden Alters.
Anwendungsgebiete
Die Anwendungsgebiete der Osteopathie sind sehr vielfältig. Um die Selbstheilungsmechanismen zu unterstützen, findet sie ihren Einsatz in den verschiedensten Bereichen.
Einige Beispiele sind:
- Gelenk-und Rückenbeschwerden, Zustände nach Unfällen und Verletzungen
- Funktionelle Verdauungsstörungen
- Becken- und Menstruationsbeschwerden
- Kopfschmerzen, Kiefergelenkstörungen, Nebenhöhlenentzündungen
- Müdigkeit, Erschöpfungszustände, Immunprobleme
Die Osteopathie wird erfolgreich auch in der Schwangerschaftsbegleitung und Behandlung von Säuglingen und Kindern eingesetzt.
Geburtsbedingte Schädel- und Gesichtsverformungen, Schiefhals, Koliken, Schlafprobleme, Lern-und Konzentrationsstörungen, vorbereitende und begleitende Behandlung in der Kieferorthopädie.
Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen ist uns ausdrücklich willkommen und kommt dem Patienten zu Gute.
Dauer
Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert 20-60 Min.
In der Regel werden akute Beschwerden ein- bis dreimal in kürzeren Abständen behandelt, chronische Beschwerden über einen längeren Zeitraum in grösseren Abständen. Die individuelle Reaktion bestimmt immer die weitere Vorgehensweise.
Kosten
Die Osteopathie wird in der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin oder alternative Heilmethoden anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor der Terminbuchung bei Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung, ob und in welchem Rahmen Sie für die jeweiligen Leistungen/ TherapeutInnen versichert sind. Leider können wir keine Auskunft darüber geben, ob und in welchem Ausmass Ihre Zusatzversicherung Kosten für die Behandlung übernimmt.
PatientInnen ohne Zusatzversicherung werden als Selbstzahlende behandelt.
Terminabsage
Termine können bis 24 Stunden im Voraus, auch am Wochenende, per Email oder Telefon ohne Kostenfolge abgesagt werden. Für Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, verrechnen wir ein Ausfallshonorar. Wenn wir den kurzfristig abgesagten Termin weitergeben können, verzichten wir auf das Ausfallshonorar.